Bauantrag Carport & Terrassendach


Hat man sich entschieden sein Zuhause mit einem nagelneuen Carport zu verschönern, ist die nächste Hürde der Bauantrag für Ihr Carport oder Terrassendach.  

 

In den meisten deutschen Bundesländern ist ein Bauantrag zur Errichtung eines Carports bzw. Terrassendaches notwendig.

 

Je nach Bundesland gibt es hier eine Vielzahl an Auflagen zu erfüllen. Wir sind an Ihrer Seite und helfen bei allen Unterlagen. 

Bevor Sie also mit dem Bau beginnen, sollten Sie sich zunächst bei Ihrer Gemeinde über eventuelle Auflagen informieren.

 

Auf Wunsch übernehmen wir jedoch das gesamte Genehmigungsverfahren für Sie. Sie erhalten dann vollständige Unterlagen von uns, die Sie nach dem Unterschreiben nur noch bei Ihrer zuständigen Gemeinde einreichen müssen.

Ein Carport von 9,00 m Länge darf an einer Grundstücksgrenze errichtet werden, wenn sich an dieser Grenze oder in weniger als 3,00 Metern Abstand zu dieser Grenze keine weitere Bebauung befindet (Abb. 3).

 

Befindet sich an dieser Grenze bereits ein Geräteschuppen von 3,00 m Länge, dann darf lediglich noch ein Carport von maximal 6,00 m Länge errichtet werden (Abb. 4).

Grenzbebauung Carport


Bearbeitungszeiten bei einem Bauantrag für ein Carport?

Damit Sie richtig planen können, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Anfertigung von einem Bauantrag je nach Bundesland und rechtlicher Bestimmung zwischen 5 und 10 Tagen beanspruchen kann.

 

Planen Sie diese Zeit also schon im Vorfeld ein. Während der Planungsphase gilt es jedoch, noch weitere Punkte zu beachten. Wir helfen Ihnen bei der Planung und beraten Sie zu den verschiedensten Punkten, damit Ihr Carport ein voller Erfolg wird. 

TIPP: Ein Carport & Garage wird hierbei gleich behandelt. Achten Sie bitte unbedingt auf das Baufenster in Ihrem Lageplan, wollen Sie außerhalb dieser Linien Ihr Carport bauen, muss die Gemeinde vorher zustimmen. 

Bauantrag Carport 


Baden-Württemberg

  • Kenntnisgabeverfahren bei allen Bauvorhaben, auch bei Errichtung von Stellplätzen und Garagen
  • Abstandsflächen zur Straße sind einzuhalten
  • Oft ist ein Gründach vorgeschrieben - bitte prüfen was Ihre Nachbarn haben.   
  • Hier wird noch der schriftliche Teil des Lageplanes benötigt.

Bayern

  • genehmigungsfreie Carports & Garagen bis zu 50 m²
  • Entweder auf Grenze oder in den Abstandsflächen, kann also auch 20 cm oder  1.00 m bzw. mehr betragen (wurde aufgelockert).
  • Gesamtlänge der Außenwände von 9.00 m je Grundstücksgrenze darf nicht überschritten werden.

Berlin

  • Bis 30 m² genehmigungsfrei, wenn 3 m von der Grundstücksgrenze eingehalten werden. Ansonsten ist zu beachten:
  • Grenzbebauung zulässig, mittlere Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m, Dachneigung darf nicht 45º überschreiten.
  • An 2 Grundstücksgrenzen 15 m Länge nicht überschreiten.

Brandenburg

  • Bis 50 m² genehmigungsfrei, wenn 3 m Abstandsfläche von der Grundstücksgrenze eingehalten werden.
  • Grenzbebauung zulässig, mittlere Wandhöhe bis zu 3 m, Länge von 9 m nicht überschreiten.
  • An 2 Grundstücksgrenzen 15 m Länge nicht überschreiten.

Bremen

  • Nachbargrenze ohne Abstandsfläche zulässig
  • Nicht länger als 9 m und insgesamt 18 m nicht überschreiten.
  • Mittlere Wandhöhe von 3 m nicht überschreiten.
  • Garagen und Stellplätze bis 100 m² genehmigungsfrei

Hamburg

  • Für alle Vorhaben ist ein Bauantrag erforderlich, vereinfachtes Genehmigungsverfahren.
  • Tiefe der Abstandsfläche mindestens 2,50 m
  • Mittlere Wandhöhe bis zu 3 m
  • Gesamtlänge je Grundstücksgrenze bis zu 9 m

Hessen

  • Bis 50 m² genehmigungsfrei, wenn  3 m Abstandsfläche von der Grundstücksgrenze eingehalten werden.
  • Grenzbebauung mittlere Wandhöhe bis zu 3 m, nicht länger als 9 m an einer Grenze und nicht länger als 12 m an zwei Grenzen

Mecklenburg-Vorpommern

  • genehmigungsfrei bis 30 m² und mittlere Wandhöhe 3 m
  • Abstandsfläche mindestens 3 m
  • Gesamtlänge je Grundstücksgrenze 9 m, insgesamt jedoch 15 m dürfen nicht überschritten werden.

Niedersachsen

  • Für alle Bauvorhaben ist eine Baugenehmigung erforderlich.
  • Grenzbebauung zulässig, mittlere Wandhöhe bis zu 3 m, nicht länger als 9 m an einer Grenze und nicht länger als 15 m an zwei Grenzen
  • hier wird immer die Statik gefordert

Nordrhein-Westfalen

  • An der Nachbargrenze - Stellplätze u. Garagen bis zu einer Länge von 9 m, die mittlere Wandhöhe darf nicht mehr als 3 m über der Geländeoberfläche an der Grenze betragen.
  • Grenzbebauung darf entlang einer Nachbargrenze 9 m und insgesamt 15 m nicht überschreiten.
  • Ansonsten 3 m Abstand von der Nachbargrenze.

Rheinland-Pfalz

  • Genehmigungsfrei, wenn 50 m² Grundfläche und eine mittlere Wandhöhe der Außenwände von jeweils 3,20 m nicht überschritten werden.
  • Wenn Grenzbebauung, dann 3 m von der Grundstücksgrenze und eine mittlere Wandhöhe von 3,20 m über der Geländeoberfläche darf nicht überschritten werden.
  • Dächer nicht mehr als 45º geneigt, Giebel an der Grenze dürfen eine Höhe von 4 m über der Geländeoberfläche nicht überschreiten.

Saarland

  • genehmigungsfrei bis zu 36 m² und mittlere Wandhöhe bis zu 3 m
  • Tiefe der Abstandsfläche mindestens 3 m

Sachsen

  • genehmigungsfrei bis 40 m² und mittlere Wandhöhe bis zu 3 m
  • Tiefe der Abstandsfläche mindestens 3 m
  • Die Gesamtlänge je Grundstücksgrenze nicht mehr als 9 m, insgesamt jedoch 15 m nicht überschreiten.

Sachsen-Anhalt

  • genehmigungsfrei bis 50 m² und mittlere Wandhöhe bis zu 3 m
  • Tiefe der Abstandsfläche mindestens 3 m
  • Die Gesamtlänge je Grundstücksgrenze nicht mehr als 9 m, insgesamt jedoch 15 m nicht überschreiten.

Schleswig-Holstein

  • genehmigungsfrei bis 20 m² 
  • Tiefe der Abstandsfläche mindestens 3 m
  • Die Gesamtlänge nicht mehr als 9 m.

Thüringen

  • genehmigungsfrei bis zu 40 m² und mittlere Wandhöhe bis zu 3 m
  • Tiefe der Abstandsfläche mindestens 3 m
  • Die Gesamtlänge je Grundstücksgrenze nicht mehr als 9 m, insgesamt jedoch 15 m nicht überschreiten.
  • Als mittlere  Wandhöhe gilt das Maß von der Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut oder bis zum oberen Abschluss der Wand.